Völkerrecht und Ramstein
Die Operationen von Ramstein aus verletzen das Völkerrecht und das deutsche Grundgesetz. Deutschland macht sich durch Duldung mitschuldig.
Grundlagen des Völkerrechts
Das moderne Völkerrecht basiert auf der UN-Charta und verbietet grundsätzlich die Anwendung militärischer Gewalt zwischen Staaten. Ausnahmen bestehen nur für:
- Selbstverteidigung (Art. 51 UN-Charta)
- Maßnahmen auf Beschluss des UN-Sicherheitsrats (Kapitel VII UN-Charta)
Alle anderen militärischen Aktionen sind völkerrechtswidrig.
Der Drohnenkrieg und das Völkerrecht
Keine Kriegserklärung, kein Krieg
Die USA führen Drohnenangriffe in Ländern durch, mit denen sie sich offiziell nicht im Krieg befinden:
- Pakistan
- Jemen
- Somalia
Diese Angriffe erfolgen ohne UN-Mandat und ohne dass ein bewaffneter Konflikt im völkerrechtlichen Sinne vorliegt.
Gezielte Tötungen sind Mord
Außerhalb bewaffneter Konflikte gilt das Menschenrechtsrecht. Dieses verbietet:
- Willkürliche Tötungen
- Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren
- Kollektivstrafen (Tötung von Angehörigen)
Die “gezielten Tötungen” durch Drohnen erfüllen den Tatbestand des Mordes nach den Rechtssystemen aller zivilisierten Staaten.
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
Selbst wenn man einen bewaffneten Konflikt annimmt, verstoßen viele Drohnenangriffe gegen das humanitäre Völkerrecht:
- Unterscheidungsprinzip: Zwischen Kombattanten und Zivilisten muss unterschieden werden
- Verhältnismäßigkeitsprinzip: Zivile Opfer müssen in Verhältnis zum militärischen Vorteil stehen
- Vorsichtsprinzip: Alle zumutbaren Maßnahmen zum Schutz von Zivilisten müssen ergriffen werden
Die hohen Zahlen ziviler Opfer zeigen, dass diese Prinzipien systematisch verletzt werden.
Deutsches Verfassungsrecht
Artikel 26 Grundgesetz
“Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.”
Das Grundgesetz verbietet nicht nur die Führung von Angriffskriegen, sondern auch deren Vorbereitung und Unterstützung.
Deutsche Mittäterschaft
Die Bundesrepublik Deutschland macht sich durch die Duldung der US-Operationen von Ramstein aus möglicherweise strafbar:
- Als Mittäter: Durch aktive Unterstützung der Infrastruktur
- Als Gehilfe: Durch wissentliche Duldung völkerrechtswidriger Handlungen
- Durch Unterlassen: Durch Nichtausübung der rechtlich gebotenen Kontrolle
Urteile und Entscheidungen
Deutsche Gerichte haben sich mehrfach mit Ramstein befasst:
- Verwaltungsgericht Köln (2015): Klage jemenitischer Drohnenopfer-Angehöriger
- OVG Münster (2019): Deutschland muss US-Drohnenangriffe prüfen
- Bundesverfassungsgericht: Klagen sind anhängig
Die Gerichte haben festgestellt, dass Deutschland eine Schutzpflicht gegenüber den Opfern hat und nicht einfach wegschauen darf.
NATO-Truppenstatut und Souveränität
Rechtliche Grundlagen
Die Präsenz der US-Streitkräfte in Deutschland basiert auf:
- NATO-Truppenstatut (1951)
- Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (1959/1993)
- Aufenthaltsvertrag (1954)
Deutschlands Kontrollrechte
Deutschland hat das Recht und die Pflicht:
- Völkerrechtswidrige Aktivitäten zu unterbinden
- Die Einhaltung deutschen Rechts durchzusetzen
- Im Zweifel die Nutzung seines Territoriums zu untersagen
Die Bundesregierung hat diese Rechte nie konsequent wahrgenommen.
Was wir fordern
- Völkerrechtskonforme Prüfung: Jede US-Operation von deutschem Boden muss auf Völkerrechtskonformität geprüft werden
- Untersagung illegaler Aktivitäten: Deutschland muss völkerrechtswidrige Operationen aktiv unterbinden
- Parlamentarische Kontrolle: Der Bundestag muss über alle US-Aktivitäten informiert werden
- Strafrechtliche Aufarbeitung: Mögliche deutsche Mittäterschaft muss untersucht werden
- Opferentschädigung: Deutschland muss sich an der Entschädigung der Drohnenopfer beteiligen